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Die Schweiz als Zielland für Vermögensverlagerung oder Wegzug?

In unsicheren Zeiten gewinnt die Diversifizierung von Vermögen über nationale Grenzen hinweg zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen der MUPET 2025 diskutierten Dr. Ruth Bloch-Riemer, Partnerin bei Bär und Karrer in Zürich, und Dr. Markus Niermann, Council bei POELLATH in Berlin, die verschiedenen Aspekte der globalen Vermögensdiversifikation und der grenzüberschreitenden Mobilität.

Tax, Videos, Interviews, MUPET

von Dr. Marcus Niermann, POELLATH, Dr. Ruth Bloch-Riemer, Bär & Karrer
29. Juli 2025
  • MUPET 2025
  • Internationales Steuerrecht
  • Vermögensverwaltung
  • Wegzugsbesteuerung
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Ruth Bloch-Riemer, die vermögende Privatpersonen bei Nachfolgeplanungen und grenzüberschreitenden Vermögensfragen berät, betonte die Bedeutung der Sicherheit und Stabilität bei der Diversifizierung von Vermögen. Besonders in der Schweiz sähen viele Mandanten eine attraktive Möglichkeit, ihr Vermögen zu investieren, sei es in Finanzanlagen oder Immobilien. Die politische Stabilität und die konstante Wertentwicklung machten die Schweiz zu einem bevorzugten Standort.

Markus Niermann, der ebenfalls vermögende Privatpersonen und Family Offices berät, ergänzte, dass die Diversifizierung nicht nur auf europäische Länder beschränkt sei. „Viele Mandanten streben auch danach, Vermögen außerhalb Europas zu haben, beispielsweise in den USA, Singapur oder Abu Dhabi.“ Dabei sei es wichtig, die Sicherheit des Vermögens im Zielstaat im Auge zu behalten und konstante Entwicklungen zu beobachten.

Strukturen in der Vermögensverwaltung

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Interview angesprochen wurde, sind die Strukturen, die Mandanten nutzen, um ihr Vermögen zu verwalten. Bloch-Riemer erläuterte, dass die Schweiz ein bekannter Standort für karitative Stiftungen sei, während Familienstiftungen aufgrund der aktuellen Gesetzgebung weniger verbreitet seien. „Wir arbeiten jedoch erfolgreich mit ausländischen Strukturen, z.B. mit Trusts und Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein“, erklärte sie. Diese Strukturen ermöglichten eine flexible Verwaltung und böten den Mandanten Rechtssicherheit.

Steuerliche Besonderheiten

Das Thema der sogenannten Zurechnungsbesteuerung wurde ebenfalls angesprochen. Niermann wies darauf hin, dass Einkünfte von Stiftungen auf die private Ebene zugerechnet und dort versteuert werden könnten, was den steuerlichen Vorteil mindere. „Es ist jedoch erfreulich, dass sich die Situation durch ein kürzliches Urteil des BFH vereinfacht hat, solange der Informationsaustausch gegeben ist.“

Neben der strukturellen Diversifizierung wurde auch die tatsächliche Mobilität von vermögenden Privatpersonen diskutiert. Neben der Schweiz sind auch Länder wie Italien, Dubai, Griechenland und Monaco beliebte Ziele für den Wegzug. Dennoch: „Die Attraktivität der Schweiz hat nicht nachgelassen, besonders aufgrund der steuerlichen Vorteile und der stabilen Infrastruktur“, so Bloch-Riemer. Niermann ergänzte, dass Dubai besonders bei jüngeren Leuten beliebt sei, während die Schweiz auch jüngere Unternehmer anziehe.

Abschließend betonten beide Experten, dass es bei der Planung eines Wegzugs viele Detailfragen zu klären gebe. „Die steuerliche Situation und die Rechtssicherheit sind heute wichtiger denn je“, so Bloch-Riemer. Niermann wies darauf hin, dass Themen wie die Wegzugsteuer aus deutscher Sicht sorgfältig berücksichtigt werden müssten.

+++

Dieses Interview entstand im Rahmen des Munich Private Equity Training (MUPET) am 26. Juni 2025 in München.

Dr. Ruth Bloch-Riemer ist Partnerin bei Schweizer Kanzlei Bär & Karrer. Dr. Marcus Niermann ist Counsel der Kanzlei POELLATH im Bereich Tax.

Weitere ausgewählte Beiträge zur MUPET 2025 finden Sie auch in unserem MUPET-Archiv. Sie wollen mehr zum Veranstaltungsformat erfahren? Besuchen Sie unsere MUPET-Themenseite.

Nachweis Teaserbild: Ruslan Batiuk/AdobeStock (generiert mit KI)

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Dr. Marcus Niermann

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