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Healthcare M&A – Boomender Gesundheitsmarkt befeuert Transaktionen

Der Gesundheitsmarkt sorgt derzeit für eine Vielzahl an Zu- und Verkäufen. Doch die starke Regulierung sorgt für einige Besonderheiten im Transaktionsprozess.

M&A

von Dr. Tim Junginger, POELLATH, Ralf Soermann, Paul Hartmann AG, Christian Pinnow, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
6. September 2019
  • Digitalisierung
  • MUPET 2019
  • Regulierung
  • Transaktionsstruktur
Healthcare M&A – Insbesondere die Digitalisierung des Gesundheitssektors zieht neue Investorengruppen an.
Healthcare M&A – Insbesondere die Digitalisierung des Gesundheitssektors zieht neue Investorengruppen an. Quelle: Gerd Altmann/Pixabay

Die MUPET 2019 stellte mit einem Workshop zu Healthcare M&A ein Thema in den Fokus, das derzeit eine besondere Relevanz im Transaktionsgeschäft aufweist. Die Referenten Ralf Soermann (Director M&A, Paul Hartmann AG), Christian Pinnow (D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) sowie Dr. Tim Junginger (P+P Pöllath + Partners) gaben dabei zunächst einen Überblick über die Gründe für die zu beobachtende Zunahme von Healthcare M&A, die insbesondere im aktuellen Marktumfeld zu suchen sind: Einerseits steht viel Liquidität zur Verfügung, andererseits wird die Suche nach geeigneten Zielunternehmen immer anspruchsvoller.

Ein derartiges Marktumfeld macht auch intensiv regulierte Märkte mit hohen Eintrittshürden für Investoren attraktiv, da diese hier noch auf fragmentierte Marktstrukturen und ein teilweise geringes Professionalisierungslevel stoßen können. Dabei wiesen die Referenten jedoch auch darauf hin, dass die Zunahme der zu beobachtenden Transaktionsvolumina durch wenige sehr große Healthcare-/Pharma-Transaktionen bestimmt wird, während ein Großteil der Transaktionen Leistungserbringer und zugehörige Dienstleistungen betrifft.

Ralf Soermann betonte, dass der Gesundheitsmarkt ein hoch regulierter Markt sei, der Experten auf allen Ebenen erfordere. Zu den relevanten involvierten Interessengruppen zählten insbesondere (i) Patienten, (ii) Leistungserbringer, (iii) Erstatter/Versicherer (die Erstattungsrichtlinien unterliegen), (iv) Patientenorganisationen und (v) Unternehmen. Hinzu komme, dass sowohl der Markteintritt als auch die internationale Expansion angesichts des national wie international hohen Regulierungsgrades mit erheblichem Vorbereitungs- und Beratungsaufwand verbunden seien.

Diese Besonderheiten schlagen sich auch im typischen Transaktionsablauf nieder, da insbesondere die Vorbereitungsphase vor Unterzeichnung eines Letter of Intent (LoI)/Term Sheets mehr Zeit in Anspruch nimmt, als dies bei Transaktionen in anderen Branchen der Fall ist. Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung ist dann insbesondere die Einhaltung sämtlicher medizinrechtlicher und sonstiger spezialgesetzlicher Normen zu überprüfen. Das hoch regulierte Umfeld bringt es zudem mit sich, dass fortwährend Änderungen anstehen. Es empfiehlt sich somit auch, stets künftige Gesetzesvorhaben in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls bereits in der Transaktionsdokumentation zu berücksichtigen – eine Tatsache, die die Zusammenarbeit mit Spezialisten unumgänglich macht. Zuletzt sind zwischen Unterschrift eines Kauf- und Abtretungsvertrags (Signing) und Vollzug der Transaktion (Closing) oft zusätzliche regulatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Zu nennen ist hier insbesondere die erforderliche Zulassung durch Kontrollbehörden wie bspw. die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).

Als grundlegende Erfolgsfaktoren von Transaktionen auf dem Gesundheitsmarkt wurden im Laufe des Workshops insbesondere die Folgenden genannt: (i) eine langfristige Strategie, (ii) interdisziplinäres Verständnis sowie Marktverständnis und nicht zuletzt (iii) eine erfolgreiche Post-Merger-Integration (PMI).

Zum Abschluss des Workshops stellte Christian Pinnow eine Liste mit zehn aktuellen Gesetzesvorhaben vor. Dies unterstreicht den besonderen Regulierungseifer des Gesetzgebers im Gesundheitswesen, der u.a. durch die fortschreitende Digitalisierung des Medizinmarktes bestimmt wird. Als grundlegende Neuheit, die für Anbieter von Medizinprodukten besonders interessant ist, griff Pinnow das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) heraus, das erstmals eine Regelung zu so genannten digitalen Gesundheitsanwendungen enthält: Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht das DVG den Anbietern digitaler Gesundheitsanwendungen, den Preis für ihr Produkt frei festzusetzen und sodann von den Krankenkassen erstattet zu bekommen.

Der Workshop schloss mit der Feststellung, dass sowohl Volumen als auch Anzahl der Transaktion auf dem Gesundheitsmarkt in den kommenden Jahren zunehmen werden und insbesondere das Thema Digitalisierung des Gesundheitsmarkts (neue) Investoren anziehen dürfte.

Weitere Beiträge und Videos zur MUPET 2019 finden Sie in unserem MUPET-Archiv.

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