Am 29. Oktober 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung weiterer EU-Richtlinien (Fondsrisikobegrenzungsgesetz – FRiG) beschlossen und den Gesetzesentwurf durch Zuleitung an den Bundesrat am 7. November 2025 förmlich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf zum FRiG deutlich weniger nationales Gold-Plating und einige erfreuliche Klarstellungen. …
















