Einführend erläuterte Mark Suderow das Geschäftsmodell und die klassische Ausgestaltung eines PE-Fonds. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung ergänzte er die Ausführungen seiner juristischen Kollegen um seine Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen als Fondsmanager. Dabei kam es ihm darauf an, den Workshop-Teilnehmern die Beweggründe für die jeweilige juristische Ausgestaltung aus der Sicht eines PE-Fonds zu erläutern. Durch diese zusätzliche Perspektive aus dem Inneren eines PE-Fonds ermöglichte Suderow den Workshop-Teilnehmern, einen ganzheitlicheren Überblick über Unternehmenstransaktionen mit Private Equity zu gewinnen.
Grundlagen der PE-Fonds-Strukturierung
Anschließend führte P+P-Partner Peter Bujotzek die Workshop-Teilnehmer durch die Grundlagen der Strukturierung eines PE-Fonds. Er befasste sich im Schwerpunkt mit der Frage, warum ein PE-Fonds typischerweise als vermögensverwaltende Personengesellschaft ausgestaltet ist und welche steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Implikationen dafür verantwortlich sind. Ziel sei, die steuerliche Neutralität des Fondsvehikels sicherzustellen.
Dies habe zur Folge, dass die Gewinne aus der Veräußerung des Fondsinvestments ausschließlich bei den Investoren so versteuert werden, als ob sie direkt investiert hätten. Dazu müsse insbesondere vermieden werden, dass die Tätigkeit des Fondsvehikels als gewerblich qualifiziert wird. In diesem Zusammenhang verwies Bujotzek auf die Voraussetzungen, die sich aus dem zugrundeliegenden BMF-Schreiben vom 16.12.2003 ableiten lassen.
Otto Haberstock und Tobias Jäger, beide ebenfalls bei P+P Pöllath + Partners, gaben im weiteren Workshop-Verlauf einen Überblick über die einzelnen Phasen einer Unternehmenstransaktion mit Beteiligung eines PE-Investors auf Käuferseite. Sie legten dabei einen Schwerpunkt auf einzelne Besonderheiten der vorvertraglichen Verhandlungen (u.a. Bieterverfahren vs. Exklusivität, Break Up Fee), der Vorfeldvereinbarungen (u.a. NDA, LoI, Binding Offer) sowie der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages (u.a. Equity Commitment Letter, W&I-Versicherung, MAC-Klausel).
Management der Zielgesellschaft von besonderer Bedeutung
In der Folge wiesen Haberstock und Suderow auf die besondere Bedeutung des Managements der Zielgesellschaft hin, ohne dessen Bereitschaft zur Mitwirkung der gesamte Verkaufsprozess scheitern könne. Aus der Sicht eines klassischen PE-Fonds sei es aufgrund seiner vermögensverwaltenden Ausgestaltung unbedingt erforderlich, dass das Management nach der Transaktion in der Zielgesellschaft verbleibt.
Dies werde durch eine entsprechende Incentivierung erreicht, indem dem Management typischerweise eine „echte“ Beteiligung als Gesellschafter der Erwerbergesellschaft gewährt wird. Daneben haben sich verschiedene andere Formen der Managementbeteiligungen, wie beispielsweise virtuelle Kapitalbeteiligungen sowie verschiedene Bonifikationen und Tantiemen, entwickelt. Schließlich veranschaulichte Haberstock anhand eines Strukturbeispiels die verschiedenen Finanzierungsmodelle eines Leveraged Buy-Outs mit struktureller Subordination.
Abschließend stellten die Referenten gemeinsam die Veränderungen dar, die sich für die Zielgesellschaft als zukünftige Portfoliogesellschaft des PE-Fonds üblicherweise ergeben. Dies betreffe unter anderem die im Rahmen der Transaktion geänderte Corporate Governance, die Informations- und Reportingpflichten gegenüber dem PE-Fonds sowie die Verpflichtung der Portfoliogesellschaft zukünftig Ausschüttungen zur Bedienung der Akquisitionskredite zu verwenden.
Zum Thema Private Equity bietet P+P Pöllath + Partners regelmäßig Workshops, Webinare und Veranstaltungen an. Weitere Termine finden Sie hier.