Auch Auktionsverfahren/Auction Sale. Zudem oft als Bidding Process oder Controlled Auction bezeichnet. Auktions- oder Bieterverfahren zur Veräußerung eines Unternehmens In Abgrenzung zu einem exklusiven Verkaufsverfahren existieren hier zur Steigerung mehrere Kaufinteressenten (Bieter), regelmäßig werden Investmentbanker oder M&A-Berater als Vermittler eingeschaltet, die durch einen ersten Informationsbrief den Kontakt zu möglichen Interessenten aufnehmen. Nachdem diese eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben, erhalten sie ein Informations-Memorandum und können dann ein vorläufiges, nicht bindendes Angebot abgeben. Aus diesen Angeboten trifft der Veräußerer eine Vorauswahl. Diesen Bietern wird zur Durchführung einer Due Diligence Zugang zu einem Datenraum des Unternehmens gewährt. Außerdem werden häufig in Managementpräsentationen oder Management Interviews weitere Informationen gegeben. I. d. R. wird den Bietern anschließend der Entwurf eines Kaufvertrages mit der Bitte um ein bindendes Gebot (Binding Offer) zugesandt. Nach Prüfung dieser Gebote verhandelt der Veräußerer mit regelmäßig zwei oder drei Interessenten weiter, bevor er schließlich mit einem von ihnen den Kaufvertrag abschließt.