Deutschland ist kein typisches „Fondsland“ wie Luxemburg oder die Kanalinseln. Dennoch gibt es in Deutschland einen großen Sektor für alternative Fonds mit in Deutschland ansässigen Fonds und Managern, sowohl für Direktinvestitionsfonds als auch für Dachfonds. Neben inländischen Fondsstrukturen bieten viele Fondsmanager auch grenzüberschreitende Fondsstrukturen an (z.B. einen deutschen Masterfonds mit nicht-deutschen Feederfonds für bestimmte nicht-deutsche Anleger). Einige deutsche Fondsmanager verwenden auch rein ausländische Fondsstrukturen (meist mit Sitz in Luxemburg).
Auf der Anlegerseite steht Deutschland bei großen institutionellen Anlegern wie Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerken, Banken und Kreditinstituten sowie Family Offices und vermögenden Privatpersonen an der Spitze in Europa.
Fonds
Arten von alternativen Fonds
Private-Equity-Fonds (Buyout, Venture Capital und Wachstumskapital) und Immobilienfonds sowie Dachfonds sind die in Deutschland am häufigsten aufgelegten Fonds. Auch Fonds für erneuerbare Energien und Private-Debt-Fonds sind erwähnenswert.
Fonds-Strukturen
Eine deutsche Kommanditgesellschaft („GmbH & Co KG“) wird typischerweise für geschlossene alternative Investmentfonds verwendet. Die deutsche Kommanditgesellschaft ist strukturell mit der US-amerikanischen, britischen oder luxemburgischen Kommanditgesellschaft vergleichbar. Sie bietet ihren Kommanditisten eine beschränkte Haftung und hat als Gesellschaftsform einen unbeschränkt haftenden Komplementär (obwohl die Haftung des Komplementärs auf sein Vermögen, in der Regel 25.000 Euro, beschränkt ist und somit effektiv ebenfalls beschränkt ist). Die deutsche Kommanditgesellschaft bietet die Vorteile der Steuertransparenz und der rechtlichen Flexibilität bei der Unternehmensführung. Sie ist der Marktstandard für registrierte Fondsmanager […].
Vertragliche Fonds ohne Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) werden typischerweise für offene Fonds verwendet. Vertragliche Fonds können nur von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) aufgelegt werden, die nach der deutschen Umsetzung der AIFMD (Richtlinie 2011/61/EU) voll zugelassen sind. Der vertragliche Fonds wird häufig für Immobilienfonds und Nicht-OGAW-Fonds aufgelegt. Er wird auch häufig für separate verwaltete Konten als Anlageplattform für institutionelle Anleger verwendet.
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Chambers_Alternative Funds 2024_ Chapter Germany
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen: Chambers Global Practice Guide, Alternative Funds 2023, 19. Oktober 2023