Investmentfonds spielen eine wichtige Rolle in der niederländischen Wirtschaft. Die Niederlande verfügen über Investitionsunternehmen, die sich auf ein breites Spektrum von Investitionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande konzentrieren. Dies kann durch das stabile wirtschaftliche und politische Klima, die wissensbasierte Wirtschaft und das attraktive Rechts- und Steuersystem für die Fondsstrukturierung in den Niederlanden erklärt werden.
Im Allgemeinen werden niederländische Private Equity- oder Venture Capital Fonds von Unternehmen verwaltet, die eine starke Verbindung zu den Niederlanden haben. Diese Fonds können eine steuerneutrale Investition für eine Vielzahl von inländischen als auch ausländischen Anlegern, einschließlich institutioneller Anleger, vermögender Privatpersonen und Family Offices, ermöglichen. Die vielfältigen Investitionsmöglichkeiten und der gut etablierte Markt machen die Niederlande zu einem attraktiven Land für Investitionen.
Niederländische Private-Equity- und Risikokapitalfondsstrukturen
Wichtigste niederländische Rechtsformen für die Fondsstrukturierung
Eine Fondsstruktur sollte von Fall zu Fall festgelegt werden, wobei verschiedene Faktoren wie die Art der Investition und die erwartete Investorenbasis berücksichtigt werden sollten. Die Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap; CV) und die Genossenschaft (coöperatie; Coop), eine besondere Form des Vereins, sind die am häufigsten verwendeten niederländischen Rechtsformen für Private Equity- und Venture Capital Fonds. Neben der Fondsgesellschaft können eine oder mehrere in- oder ausländische Zweckgesellschaften gegründet werden, um bestimmten spezifischen Strukturierungsbedürfnissen der Investoren Rechnung zu tragen.
Die als Fondsgesellschaft genutzte Kommanditgesellschaft
Niederländische Private Equity- und Venture Capital Fonds sind häufig als Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap; CV) strukturiert. Eine CV kann einen oder mehrere Kommanditisten und Komplementäre haben. Eine CV hat keine Rechtspersönlichkeit, sondern bietet seinen Kommanditisten beschränkte Haftung. Der/die Komplementär(e) haften unbeschränkt. Investoren werden zu Kommanditisten der CV und können nicht mit der Geschäftsführungsbefugnis ausgestattet werden, um ihre beschränkte Haftung aufrechtzuerhalten.
Mit Blick auf die Besteuerung in den Niederlanden kann eine CV transparent oder intransparent strukturiert sein. Als Fondsgesellschaft ist eine CV typischerweise transparent strukturiert. Folglich werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der CV und die Verwaltungstätigkeiten, die von der Verwaltungsgesellschaft für die CV erbracht werden, den Kommanditisten der CV zugewiesen. Angesichts der erheblichen Beteiligung von Private Equity- und Venture Capital Fonds an ihren Portfoliounternehmen werden diese Tätigkeiten für niederländische Steuerzwecke als „gewerbliche (geschäftliche) Tätigkeiten“ betrachtet.
Eine Direktinvestition in einen solchen Fonds ist für in den Niederlanden ansässige oder nicht in den Niederlanden ansässige natürliche Personen jedoch ungeeignet, da die Einkünfte aus der CV als Gewerbeeinkünfte gelten würden, die mit den höchsten niederländischen Einkommensteuersätzen besteuert werden.
Die Geschäftsaktivitäten der CV stellen für ausländische Investoren eine niederländische Betriebsstätte dar, der die Beteiligungen der CV zuzurechnen sind. Die Einkünfte dieser Betriebsstätte unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Einkünfte von qualifizierten Tochtergesellschaften sind jedoch vollständig von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die Schachtelbefreiung gilt. Werden die Portfoliounternehmen des Fonds direkt von der CV gehalten, sollte jeder Anleger individuell die Voraussetzungen für die Anwendung der Beteiligungsbefreiung erfüllen. Dies bedeutet, dass in der Regel eine Beteiligung von mindestens 5 % an jedem Portfoliounternehmen auf Basis der Durchblicktheorie erforderlich ist.
Da die Nichtanwendbarkeit der Schachtelbefreiung zu einer erheblichen Steuerverlagerung führen würde, sollte der Fonds so strukturiert sein, dass die Anleger die Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen können. Dies kann durch die Bündelung der Interessen der Investoren in einer ausländischen Zweckgesellschaft erreicht werden, die aus niederländischer Steuersicht als nicht transparent, und in ihrem Wohnsitzland als transparent, angesehen wird. In einem solchen Fall muss nur die Zweckgesellschaft den Schwellenwert für die Anwendung der Schachtelbefreiung auf die Portfolioinvestitionen des Fonds erfüllen, nicht jeder einzelne Anleger.
Eine einfachere, rein inländische und billigere Möglichkeit, die Anwendung der Schachtelbefreiung zu erreichen, ist das „Poolen“ der Investitionen der CV in einer Genossenschaft (Coop). Ein Vorteil der Verwendung einer Coop als Master-Holding ist, dass für die Anwendung der Schachtelfreistellung keine prozentuale Beteiligungsschwelle für die Beteiligung an einer Coop gilt. Folglich können die (Betriebsstätten der) Investoren durch die Bündelung der Investitionen in einer Coop die Beteiligungsfreistellung generell anwenden, unabhängig von der Höhe ihrer Investition in den Fonds.
Ausschüttungen der Coop auf so genannte „qualifizierte Mitgliedschaftsrechte“ (Beteiligungen von mindestens 5%) unterliegen grundsätzlich einer Dividendensteuer (Kapitalertragsteuer auf Dividenden) von 15%, jedoch gilt eine Befreiung für Ausschüttungen auf Beteiligungen, auf welche die Schachtelfreistellung Anwendung findet. Daher wird in dieser Struktur in der Regel keine Dividendensteuer fällig. In der Regel wird eine verbindliche Auskunft der niederländischen Steuerbehörden eingeholt, um diese Position zu bestätigen.
Die Coop als Fondsgesellschaft
Eine Coop wird zunehmend selbst als Fondsgesellschaft eingesetzt. In diesem Fall werden die Anleger direkte Mitglieder der Coop. Die Coop hat Rechtspersönlichkeit und kann unter Ausschluss der Haftung für ihre Mitglieder gegründet werden. Die Coop unterliegt als nicht steuerlich transparente Einheit grundsätzlich der Körperschaftssteuer. Die (Portfolio-)Beteiligungen von der Coop kommen jedoch in der Regel in den Genuss der Schachtelbefreiung, wodurch die Erträge aus diesen Beteiligungen faktisch befreit sind. Ausschüttungen durch eine Coop, die als Fondsgesellschaft in einer typischen Private Equity- oder Venture Capital Struktur eingesetzt wird, sollten nicht der Dividendensteuer unterliegen. Zur Bestätigung dieser Position wird häufig eine verbindliche Auskunft der niederländischen Steuerbehörden eingeholt.
Im Gegensatz zur CV-Struktur ist ein Coop-Fonds auch für Privatpersonen geeignet. Bestimmte ausländische Unternehmensinvestoren mit einem Motiv der Einkommensteuervermeidung sind jedoch im Allgemeinen nicht zur Teilnahme berechtigt. In der Praxis führt dies aber kaum zu Problemen.
Zustimmungserfordernisse in den Niederlanden – Ungewöhnlich, aber selten ein Thema
Um aus niederländischer Steuerperspektive Transparenz zu erreichen, gelten strenge Zulassungs- und Transferbeschränkungen. In Bezug auf Fonds, die als CV strukturiert werden, bedeutet dies, dass jede Aufnahme eines Kommanditisten in die CV oder die Übertragung eines Kommanditanteils die vorherige Zustimmung aller Gesellschafter erfordert.
Die Definition des Begriffs „Übertragung“ ist in diesem Zusammenhang sehr weit gefasst. Dies erweckt den Eindruck einer mühsamen Regelung, jedoch muss die Zustimmung nicht aktiv gegeben werden und darf nicht unangemessen verweigert werden. Wenn um Zustimmung ersucht wird, ein Gesellschafter aber nicht antwortet, gilt die Zustimmung als erteilt, sobald vier Wochen ab Datum des Antrags verstrichen sind. Obwohl weniger streng, gilt eine ähnliche Regelung für Coops, bei denen die Übertragung eines Mitgliedsanteils der vorherigen Zustimmung aller anderen Mitglieder der Coop bedarf. Diese Regel ergibt sich aus der Rechtsprechung und der Praxis und bezieht sich auf den besonderen Status von Coops für die Dividendenbesteuerung.
In der Praxis zeigt sich, dass diese Regel zwar sehr streng und aus internationaler Sicht unüblich erscheint, aber selten ein Thema ist.
Unsere Gastautorin Simone van Opstal ist Steueranwältin und Mitglied der Praxisgruppe Investment Management im Amsterdamer Büro der Kanzlei Loyens & Loeff. Sie konzentriert sich auf eine Vielzahl von nationalen und internationalen Steueraspekten von Private Equity, Fondsgründung und Managementbeteiligungen.
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