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Update neue PRIIPs-Pflichten – Das gilt ab 1.1.2023

Am 31. Dezember 2022 endet die Übergangsfrist für die Anwendung der technischen Regulierungsstandards (RTS) für PRIIPs, womit die neuen Vorgaben ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle dann verwendeten Basisinformationsblätter müssen daher überarbeitet werden.

Investment Funds

von Michelle Kos-Kogos, POELLATH, Antonia Puglisi, POELLATH, Dr. André Blischke, POELLATH, Dr. Robert Eberius, POELLATH
6. Dezember 2022
  • Regulierung
  • PRIIPs
Neue PRIIPs-Pflichten ab 1.1.2023, Basisinformationsblätter, Kleinanleger, Kosten
Mehr Transparenz für Kleinanleger: Ab 2023 gelten neue Vorgaben für die sog. Basisinformationsblätter. Quelle: Myvector/AdobeStock

Die PRIIP-bezogenen RTS (Delegierte Verordnung EU 2021/2268) aktualisieren und ergänzen die bislang bestehenden Vorgaben für Basisinformationsblätter (EU-Verordnung 1286/2014 und Delegierte Verordnung (EU) 2017/653). Mit diesen Änderungen soll die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit des Basisinformationsblattes für die Kleinanleger (zu denen auch die semiprofessionellen Anleger des KAGB gehören) erhöht werden. Dies betraf vor allem das Risiko der potentiell irreführenden Darstellung der Performance-Szenarien durch zu positiv abgebildete Renditeaussichten.

In der konkreten Umsetzung bei Erstellung des Basisinformationsblattes bedeutet dies insbesondere ergänzende Angaben zu den Kosten des Produktes, möglicher Performance-Szenarien sowie zu verschiedenen ESG-Aspekten.

Wesentliche Änderungen ab 1. Januar:

  • Performance-Bewertung: Neuerungen in Bezug auf die Berechnung der verschiedenen prognostizierten Zukunftsszenarien.
  • Kosten und Gebühren: Neue Anforderungen in Bezug auf die Berechnung und Darstellung der laufenden und effektiv zu erwartenden Kosten.
  • Ausweitung der Pflichten hinsichtlich der Zugänglichmachung und Aktualisierung des Basisinformationsblattes.

 

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