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Wegzugsbesteuerung – Neue Regelungen greifen seit 1.1.2022

Zum Jahreswechsel treten neue Regelungen für die Wegzugsbesteuerung in Kraft. Die bisher geltenden, weitgehenden Privilegierungen für Wegzüge von EU-/EWR-Bürgern in das EU-/EWR-Ausland werden damit aufgehoben. Die wichtigsten Änderungen und ihre Folgen für die Praxis erläutern die PE-Magazin-Autoren Dr. Maximilian Haag und Dominik Graf von Armansperg.

Tax

von Dr. Maximilian Haag, POELLATH, Dr. Dominik Graf von Armansperg, POELLATH
20. Dezember 2021
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • MUPET 2021
  • Internationales Steuerrecht
  • Einkommensteuer
  • Kapitalgesellschaft
  • Wegzugsbesteuerung
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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) vom 25.6.2021 wurde – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie hinaus – auch die Bestimmungen zur Wegzugssteuer für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften verschärft. Die Neuregelungen zu § 6 AStG gelten für alle Wegzüge ab dem 1.1.2022 und werden insbesondere die bisher geltenden, weitgehenden Privilegierungen für Wegzüge von EU-/EWR-Bürgern in das EU-/EWR-Ausland aufheben. Unter anderem wird eine dauerhafte und zinslose Stundung ohne Sicherheitsleistung ab dem 1.1.2022 nicht mehr möglich sein. Die wichtigsten Änderungen zur Rechtslage der Wegzugsbesteuerung, die Folgen für die Praxis sowie gemeinschaftsrechtliche Bedenken werden im folgenden Video-Vortrag anhand von Beispielsfällen erläutert.

 

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https://www.pe-magazin.de/wegzugsbesteuerung-neue-regelungen-greifen-zum-1-1-2022/

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