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Auslagerung der Geldwäscheprüfung auf Dritte – Was Fondsmanager wissen müssen

Für Fondsmanager ist es in der Regel lohnend, die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung mangels eigener Ressourcen auf externe Dienstleister auszulagern. Dabei gilt es jedoch eine Reihe von Vorgaben zu beachten, wie P+P-Anwalt Dr. Manuel Seidel in einem Erklärvideo erläutert.

Investment Funds, Erklärvideos, Videos, MUPET

von Dr. Manuel Seidel, ehemals POELLATH
17. Juli 2020
  • MUPET 2020
  • Transparenzregister
  • Finanzaufsicht
  • Meldepflichten
  • Geldwäscherecht

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Für Fondsmanager bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) ist es in der Regel lohnend, die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung auf externe Dienstleister, sprich Dritte, auszulagern. Da sie selbst meist nur über begrenzte Ressourcen verfügen, lassen sich durch die Einbindung externer Experten die eigenen Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Doch bei der Auslagerung der Geldwäscheprüfung sind diverse Vorgaben zu beachten. Im Rahmen der MUPET 2020 gab P+P-Anwalt Dr. Manuel Seidel einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die rechtssichere Einbindung externer Dienstleister.

Alle Beiträge zur MUPET 2020 finden Sie in unseren MUPET-Archiv. 

 

Lesen Sie mehr zum Thema:
Geldwäschebekämpfung – GwG-Novelle bringt zum 1.1.2020 wichtige Änderungen

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https://www.pe-magazin.de/auslagerung-der-geldwaeschepruefung-auf-dritte-was-fondsmanager-wissen-muessen/

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