Für Fondsmanager bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) ist es in der Regel lohnend, die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung auf externe Dienstleister, sprich Dritte, auszulagern. Da sie selbst meist nur über begrenzte Ressourcen verfügen, lassen sich durch die Einbindung externer Experten die eigenen Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Doch bei der Auslagerung der Geldwäscheprüfung sind diverse Vorgaben zu beachten. Im Rahmen der MUPET 2020 gab P+P-Anwalt Dr. Manuel Seidel einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen und die rechtssichere Einbindung externer Dienstleister.
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