Am 06. April 2022 hat die EU-Kommission die finalen technischen Regulierungsstandards (regulatory technical standards, RTS) verabschiedet. Trotzdem dürften auch in Zukunft weiterhin viele Fragen zur SFDR für MarktteilnehmerInnen offen sein. Viele Managementteams versuchen beispielsweise, den Aufwand abzuschätzen, der erforderlich ist, um die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 SFDR zu erfüllen. Aber wann fällt ein Finanzprodukt eigentlich unter die Pflichten von Artikel 8 SFDR? Auf diese und weitere Fragen gehen die PE-Magazin-Autoren Dr. Robert Eberius und Dennis Fordan in der aktuellen Folge unseres Podcastformats „PE-Talk“ ein.
In einer weiteren Folge erläutern unsere Experten, was bei den vorvertraglichen Offenlegungen nach Art. 8 SFDR zu beachten ist. Hören Sie gleich mal rein:
ESG – Wie erstellt man vorvertragliche Offenlegungen?