Regulatorischer Rahmen und zuständige Behörden
Das Fondsmanagement wird in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Das KAGB setzt die EU-Richtlinie über den Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (2009/65/EG) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) um.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Regulierung von Fonds, Fondsmanagern und Fondsvertreibern zuständig.
Fondsverwaltung
Die Fondsverwaltung ist in Deutschland nicht per se reguliert. Die Regulierung hängt davon ab, ob die Dienstleistungen in ein spezifisch reguliertes Umfeld fallen.
In der Regel sind allgemeine Hilfstätigkeiten bei der Fondsverwaltung, wie die Erstellung von Berichten oder Vertriebsmitteilungen, nicht geregelt.
Bestimmte Verwaltungsdienstleistungen sind durch das Berufsrecht geregelt. Bevor Buchhaltungsdienstleistungen auf dem Markt angeboten werden, ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung erforderlich. Die Handelsabwicklung ist in der Regel als Finanzdienstleistung für die Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden oder als Banktätigkeit für den Handel im Namen von anderen zugelassen.
Zulassung
Die Regulierung von Fonds erfolgt in erster Linie durch die Regulierung der Verwalter. Voraussetzung ist, dass der Manager entweder eine Vollzulassung hat oder bei der BaFin gemäß dem KAGB registriert ist. Wenn ein Fonds intern verwaltet wird, benötigt er eine Zulassung oder Registrierung.
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Lexology_Getting the Deal through_Fund Management 2023_Chapter Germany
Dieser Beitrag ist ein Auszug aus: Lexology, Getting the Deal through, Fund Management 2023 (erschienen am 04. Juli 2023)