
Im Rahmen der rechtlichen Begleitung von Investoren bei der Beteiligung an alternativen Anlagen stellt die Verhandlung von Investorenschutzrechten einen wichtigen Pfeiler der optimalen Vertretung der Mandanteninteressen dar. Daneben sind für typische Anleger im Bereich alternativer Anlagen neben den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Parametern üblicherweise das Reporting des jeweiligen Zielfonds, die Möglichkeit zur internen Weitergabe vertraulicher Informationen, erleichterte Übertragungsmöglichkeiten der Fondsbeteiligung verbundene Unternehmen, die Sicherstellung interner Anlagerichtlinien und -verbote sowie essenzielle deutsche Steuerklauseln besonders wichtig.
Während die letztgenannten Punkte vorrangig im Rahmen von vertraglichen Nebenabreden, sogenannten Side Letters, zugesichert werden sind, sind Investorenschutzrechte klassischerweise Teil der jeweiligen Gesellschaftsverträge eines Beteiligungsprogramms und gelten damit im Gegensatz zu Side-Letter-Klauseln nicht nur inter partes sondern erga omnes zugunsten aller Investoren eines Zielfonds. Entsprechend hart wurden und werden diese Punkte üblicherweise verhandelt. Der Erfolg bei der Verhandlung von Investorenschutzrechten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, allen voran der Verhandlungsmacht der Beteiligten und dem aktuellen Marktumfeld.
Veränderungen des Marktes
In jüngerer Zeit hat sich das Kräfteverhältnis zwischen Investoren und Initiatoren aufgrund politischer Entscheidungen in Europa und den USA verändert. Insbesondere die Zinswende hat zu einer Abnahme des verfügbaren Kapitals am Markt geführt, was den Investoren wieder mehr Verhandlungsspielraum verschafft.
Während Fondsmanager im Marktumfeld des Niedrigzinses regelmäßig keine Probleme bei dem Vertrieb ihrer Beteiligungsprogramme hatten und diese oftmals überzeichnet wurden, wird es aktuell immer schwerer für eben diese Fondsmanager, ihre anvisierten Zielvolumina zu erreichen. Da die vertraglichen Parameter von Investmentfonds letztlich über Angebot und Nachfrage geregelt werden, könnte sich das veränderte Marktumfeld und die erstarkte Verhandlungsposition von Investoren nun zu ihren Gunsten auswirken.
Im Folgenden werden einige klassische Investorenschutzrechte erläutert, die in Verhandlungen im Rahmen von Beteiligungen an alternativen Anlageprogrammen eine zentrale Rolle spielen und dargestellt, welche Erfahrungen die Autoren zur Zeit im Hinblick auf aktuelle Marktentwicklungen machen.
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Absolut_Report_2024_01_Investorenschutzrechte in Private Markets
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in: Absolut Report, 01_2024, S. 28-31