Die von der Bundesregierung für Ende 2019 angekündigte Weiterentwicklung des deutschen Wertpapierrechts hin zu rein elektronischen Wertpapieren scheint sich zwar aktuell zu verzögern. Blockchainbasierte Beteiligungen an Unternehmen dürften mittelfristig jedoch zunehmen.
So besteht insbesondere die Möglichkeit, blockchainbasierte Unternehmensbeteiligungen auch Mitarbeitern eines Unternehmens im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms (Management Participation Programs – MPPs) anzubieten. Unter MPPs sind Beteiligungsmodelle der (oberen) Führungsebene an „ihrem“ Unternehmen zu verstehen, die u.a. im Private Equity-Bereich häufig genutzt werden. Aufbauend auf etablierten MPP-Modellen können auch sogenannte Kryptotoken an die Mitarbeiter ausgegeben werden und hierbei zum Teil auf bewährte Beteiligungsstrukturen genutzt werden, z.B. Optionsmodelle.
Interessant sind blockchainbasierte Managementbeteiligungen u.a. für Fin-Techs, die ohnehin planen sich durch sog. STOs oder ICOs zu finanzieren oder bestimmte Assets „tokenisieren“. Darüber hinaus kann die Ausgabe von Kryptotoken an Mitarbeiter aber auch für „klassische“ Unternehmen interessant sein, die Mitarbeitern ein modernes Beteiligungsinstrument bieten möchten, für das potenziell ein relativ einfach zugänglicher Sekundärmarkt zur Verfügung steht.
Bei der Implementierung von MPPs auf Blockchainbasis stellen sich allerdings aufgrund der Neuartigkeit des Themas sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiter einige bislang nicht geklärte Rechtsfragen. Diese reichen von der zivilrechtlichen Sicherstellung der Vertragserfüllung bei Ausgabe von Kryptotoken über steuerrechtliche Fallstricke bis hin zu Fragen des Geldwäscherechts. Diesen Punkten kann aber im Wege einer ausführlichen vertraglichen Dokumentation bei der Ausgabe der Kryptotoken begegnet werden.
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