
Der Private Key entscheidet über den Zugriff
Kryptowerte sind keine körperlichen Gegenstände. Ihre tatsächliche Verfügungsmöglichkeit hängt im Fall der Selbstverwahrung, der sogenannten Self-Custody, maßgeblich vom Private Key ab. Steuerlich werden Kryptowerte als Wirtschaftsgüter behandelt und können ebenso wie andere Vermögenswerte vererbt oder verschenkt werden.
Für die Nachfolgeplanung entsteht daraus eine Besonderheit: Rechtlicher Vermögensübergang und tatsächlicher Zugriff können auseinanderfallen. Kennt ein Erbe den Private Key nicht oder kann er ihn nicht auffinden, kann der Kryptowert wirtschaftlich unerreichbar sein, obwohl er theoretisch zum Nachlass gehört.
Bei zentralen Kryptobörsen ist der Zugriff häufig einfacher. Dort können sich Erben in der Regel legitimieren. Bei Self-Custody gibt es dagegen keine zentrale Stelle, die einen verlorenen Private Key zurücksetzen kann. Dokumentation und Zugangssicherung werden damit zu einem zentralen Bestandteil der Nachfolgeplanung.
Volatilität kann zum Liquiditätsrisiko werden
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zählt grundsätzlich der Wert zum maßgeblichen Stichtag. Bei einer Erbschaft ist dies regelmäßig der Todestag, bei einer Schenkung der Zeitpunkt ihrer Ausführung.
Genau hier liegt ein erhebliches Risiko. Kryptowerte können innerhalb kurzer Zeit stark an Wert verlieren. Die Steuer kann auf Basis eines hohen Stichtagswerts entstehen, obwohl der Vermögenswert bei Fälligkeit der Steuer deutlich weniger wert ist. Im Extremfall fehlt die Liquidität zur Begleichung der Steuer.
Ähnliche Probleme können bei Pflichtteilsansprüchen auftreten. Für deren Berechnung ist der Nachlasswert beim Erbfall maßgeblich. Fällt der Kryptokurs anschließend deutlich, kann der Erbe einen Pflichtteil auf Grundlage eines Wertes auszahlen müssen, der wirtschaftlich längst nicht mehr vorhanden ist. Ein verlorener Private Key dürfte dabei den Zahlungsanspruch nicht beseitigen.
Die Bewertung bleibt eine Herausforderung
Für Kryptowerte gibt es kein eigenes erbschaftsteuerliches Bewertungsverfahren. Maßgeblich ist grundsätzlich der Verkehrswert zum Stichtag. In der Praxis können dafür Kurse von Handelsplattformen oder etablierten Kurslisten herangezogen werden. Anders als Aktien werden Kryptowerte rund um die Uhr auf zahlreichen Plattformen gehandelt; die Preise können voneinander abweichen. Für größere Vermögen empfiehlt es sich, den verwendeten Kurs und dessen Herkunft zum maßgeblichen Stichtag nachvollziehbar zu dokumentieren und gegebenenfalls mehrere Datenanbieter zu berücksichtigen.
Schenkungen rechtzeitig und sauber strukturieren
Kryptowerte können auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Dabei lassen sich klassische Instrumente der Nachfolgeplanung nutzen, insbesondere die wiederholte Nutzung persönlicher Freibeträge.
Wichtig ist allerdings, den Zeitpunkt und die technische Durchführung der Schenkung eindeutig festzuhalten. Eine Rückforderungsklausel kann zudem helfen, bestimmte Risiken einer unerwartet hohen Steuerbelastung abzufedern.
Unsicherheit bringt dabei aktuell die geplante Reform der Kryptobesteuerung. Der Entwurf sieht für unentgeltlich zugegangene „Tauschkryptowerte“ grundsätzlich Anschaffungskosten von null Euro vor. Nach dem Wortlaut könnte dies auch klassische Schenkungen und möglicherweise Erbfälle erfassen. Dadurch könnte der bisherige Grundsatz gefährdet sein, nach dem Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers fortgeführt werden. Die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers würden durch eine solchen „Step-down“ faktisch doppelt belastet. Hier wird das weitere Gesetzgebungsverfahren hoffentlich eine Klarstellung bringen.
Was Anleger für den Krypto-Nachlass regeln sollten
Die wichtigste Vorsorge beginnt nicht mit Steuern, sondern mit dem Zugriff. Für Erben oder Testamentsvollstrecker muss nachvollziehbar sein, dass Kryptowerte existieren und wie im Todesfall darauf zugegriffen werden kann. In einem digitalen Nachlassordner kann dokumentiert werden, welche Wallets und Plattformen existieren und wie der Zugriff organisiert ist. Der Private Key selbst sollte dabei nicht ungeschützt im Testament oder in offen zugänglichen Unterlagen stehen. Auch Vorsorgevollmachten sollten digitale Vermögenswerte erfassen. Bei größeren Krypto-Portfolios kann es zudem sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker oder Bevollmächtigten auszuwählen, der mit deren technischen Besonderheiten vertraut ist. Werden Multi-Signature-Wallets genutzt, sollten klare Vereinbarungen festhalten, wem die Kryptowerte im Innenverhältnis (und damit wirtschaftlich und steuerlich) zuzurechnen sind.
Fazit
Kryptowerte gehören genauso in die Nachfolgeplanung wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots. Ein entscheidender Unterschied liegt im tatsächlichen Zugriff: Ohne funktionierende Zugangsregelung kann ein erheblicher Vermögenswert für die Erben unerreichbar werden. Eine frühzeitige Dokumentation, passende Vollmachten, klare Regelungen im Testament und eine vorausschauende steuerliche Planung sind deshalb besonders wichtig.
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