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Cross Border Financing – Steuerlicher Blick auf Cash Pool & Co.

Grenzüberschreitende Finanzierungen spielen insbesondere für international tätige Unternehmen eine wichtige Rolle. Gleichzeitig bergen sie aber auch eine ganze Reihe (steuer)rechtlicher Fallstricke. Die PE Magazin-Autoren Dr. Marco Ottenwälder und Dr. Stefan Weinberger beleuchten die für Unternehmen wesentlichen Punkte.

Tax, Videos, MUPET, Vorträge

von Dr. Marco Ottenwälder, POELLATH, Dr. Stefan Weinberger, POELLATH
24. Januar 2022
  • Internationales Steuerrecht
  • Unternehmensbesteuerung
  • Steuergestaltung
  • MUPET 2021
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Grenzüberschreitende Finanzierungen spielen insbesondere auch für international tätige Unternehmen eine sehr wichtige Rolle. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung ist es auch erforderlich, die steuerlichen Seiten grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen stets im Blick zu haben, denn es warten viele Fallstricke – und dies nicht nur nach deutschem Recht. Grenzüberschreitende Finanzierungen – z.B. in Form des Cash-Poolings – berühren regelmäßig die Rechtsordnungen mehrerer Staaten, die – wie sich bspw. an den Entwicklungen der OECD zu Pillar 1 und 2 deutlich zeigt – meist nicht identisch interpretieren und handeln. Diese hohe Komplexität macht sich insbesondere in Betriebsprüfungen bemerkbar, bei denen sich die Unternehmen häufig Konflikten bei den Sichtweisen der Finanzverwaltungen ausgesetzt sehen, wie zum Beispiel bei der Qualifikation und Besteuerung von Hybridkapital. Zusätzlich befeuert wird diese Komplexität durch eine zunehmende Anzahl neuer Korrespondenzregeln – wie z.B. § 4k EStG, der die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben stark beschneidet – sodass auch bestehende Finanzierungsstrukturen laufend überprüft und dokumentiert werden müssen.

Dieser Vortrag entstand im Rahmen der MUPET 2021. Weitere Beiträge finden Sie in unserem umfangreichen MUPET-Archiv.

Fotocredit Teaserbild: ©XuBing/AdobeStock

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Der Autor

Dr. Marco Ottenwälder

POELLATH

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Der Autor

Dr. Stefan Weinberger

POELLATH

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