Am Freitag, den 14. Mai 2019, fand das 22. Münchner M&A-Forum im Münchner Literaturhaus zum Thema „Aktuelle rechtliche und steuerliche Themen bei Management-Beteiligungen“ statt. Die Veranstaltung wurde mit einem Impulsvortrag von Dr. Benedikt Hohaus (Partner, P+P Pöllath + Partners) und Dr. Barbara Koch-Schulte (Partnerin, P+P Pöllath + Partners) eröffnet, an den sich eine Panel-Diskussion anschloss. Besetzt war das Panel mit Michael Kunz (Partner, Ernst & Young), Prof. Dr. Alexander Götz (Blättchen & Partner GmbH), Oliver Kastalio (ehem. CEO, Rodenstock GmbH), Michael H. Bork (Senior Partner, Equistone Partners GmbH), Dr. Daniel Wiegand (Partner, Hengeler Mueller), Dr. Benedikt Hohaus (Partner, P+P Pöllath + Partners) und Dr. Barbara Koch-Schulte (Partnerin, P+P Pöllath + Partners). Die Referenten skizzierten zunächst kurz zwei wesentliche Modelle bei Managementbeteiligungen, die neben unterschiedlichen Beteiligungsstrukturen insbesondere unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidende Frage ist in den meisten Fällen, ob Gewinne aus einer Managementbeteiligung der vollen Lohnsteuerpflicht unterliegen, oder als Kapitaleinkünfte mit der niedrigeren Abgeltungssteuer besteuert werden.
Diskussion dreht sich um Risikoabsicherung und Garantien
Trotz der durchaus positiven Entwicklung der Rechtsprechung greift die Finanzverwaltung nach wie vor Managementbeteiligungen an. Aktuelle „Hot Spots“ sind die Besteuerung von Sweet Equity und sog. Hurdle Shares. Ein sich möglicher Weise neu entwickelnder Markt ist die Absicherung des Lohnsteuerrisikos über eine Versicherung, die neben einem Steuerschaden auch potentielle Rechtsverfolgungskosten abdeckt. Die Zukunft dieses Versicherungsmarktes ist aus Sicht der Referenten jedoch noch nicht absehbar. Zudem verwiesen die Referenten auf eine zu beobachtende Zunahme von (operativen) SPA-Garantien, die auf das Management der Zielgesellschaft ausgelagert werden, obwohl das Management an den Verhandlungen der SPAs oftmals nicht beteiligt ist.
Darauf aufbauend begann die Paneldiskussion mit der Publikumsfrage, inwiefern steuerliche (grenzüberschreitende) Gestaltungen einer Managementbeteiligung in Zukunft ggf. einer Anzeigepflicht gegenüber der Steuerbehörde unterliegen. Michael Kunz verwies darauf, dass sich die Pläne des Gesetzgebers derzeit noch im Entwurfsstadium befinden und aktuell nur Spekulationen möglich seien. Dr. Barbara Koch-Schulte ergänzte, dass bereits heute umfassende Sachverhaltsschilderungen mit der Finanzverwaltung geteilt würden.
In diesem Zusammenhang betonte Michael H. Bork, dass Managementbeteiligungen dem Interessenausgleich zwischen Zielgesellschaft und Management dienen und den Manager zu einem Unternehmer machen, der neben einem Totalverlustrisiko auch am künftigen Gewinn beteiligt sein könne. Oliver Kastalio ergänzte, dass vor der Diskussion über eine Besteuerung erst etwas geschaffen werden müsse, dass besteuert werden kann und nur erfolgreiche Unternehmen, geführt von motivierten Managern, Arbeitsplätze schaffen können. Die Beteiligung eines Finanzinvestors an einem Unternehmen führe zudem zu einer erhöhten Erwartungshaltung gegenüber dem Management, da das Management neben dem unternehmerischen Risiko auch eine Gewinnbeteiligung mit dem Finanzinvestor teile. Dr. Daniel Wiegand ergänzte, dass eine Managementrückbeteiligung oftmals eine Secondary-Transaktion erst ermögliche.
In Bezug auf die aktuelle Marktlage, die von hohen EBITDA-Multiples geprägt sei, führte Prof. Dr. Alexander Götz aus, dass ein Beteiligungsmodell gefunden werden müsse, dass Chancen und Risiken in Ausgleich bringe und dieses Modell sowohl aus Eigenkapital als auch aus Fremdkapital bestehen könne. Michael Kunz stellte zudem fest, dass der Markt sich weiterentwickelt habe und Manager einer Vielzahl von Instrumenten und Strukturierungen gegenüber stehen. Dr. Benedikt Hohaus erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass gerade in Zeiten hoher Multiples ein reines (einfaches) Bonusmodell auch vorteilhaft sein könne, da hier ein Steuerrisiko nur im Erfolgsfall bestehe, ohne ein Verlustrisiko zu enthalten.
Die Panelteilnehmer identifizierten überdies den Trend, eigenständige Garantien von den an der Transaktion beteiligten Managern zu verlangen. Dieser aus dem Vereinigten Königreich stammende Trend ist mittlerweile auch des Öfteren in Deutschland zu beobachten, wobei die Manager in der Regel die operativen Garantien abgeben sollen, während der Investor die Garantien zur Anteilsinhaberschaft (sog. Legal Title) übernimmt. Prof. Dr. Alexander Götz erklärte, dass das mit der Garantieabgabe verbundene Risiko für Manager nur mit sinnvollen Haftungsbeschränkungen akzeptabel sei.
In der sich anschließenden Diskussion über die teilweise zur Finanzierung einer Managementbeteiligung ausgereichten Darlehen, führte Dr. Barbara Koch-Schulte aus, dass allein sog. „full-recourse“-Modelle und die damit verbundene Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums beim Manager durch die Finanzverwaltung, die steuerlich optimale Gestaltung sicherstelle. Dr. Benedikt Hohaus ergänzte, dass alternative Strukturierungen von Darlehen in der Beratungspraxis heute faktisch keine bedeutende Rolle mehr spielten.
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