Ab dem 1. Juli 2020 sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen. Diese neuen steuerlichen Mitteilungspflichten – auch DAC 6 Compliance genannt – führen eine Reihe von bisher unbekannten Rechtsbegriffen ein und bringen viele rechtliche Unsicherheiten mit sich. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund misslich, dass ein Verstoß gegen die neuen Mitteilungspflichten zu einem Bußgeld führen kann.
Den neuen steuerlichen Compliance-Anforderungen müssen sich auch Marktteilnehmer aus dem Sektor der Alternativen Investments (insb. Private Equity) stellen.
In diesem Video diskutieren Ronald Buge, Dr. Peter Bujotzek und Dr. Jan Schulz (alle P+P Pöllath + Partners) mit Dr. Alexander Mann von der Hessischen Finanzverwaltung die Herausforderungen, die die neuen steuerlichen Mitteilungspflichten nach DAC 6 für die PE-Branche mit sich bringen. Im Einzelnen werden im Video u.a. die folgenden Fragen diskutiert:
- Wie ist der Begriff der Steuergestaltung im Kontext von Private Equity-Fonds zu verstehen?
- Welche Kennzeichen (sog. Hallmarks) sind im Private Equity-Kontext relevant?
- Wen kann die neue Mitteilungspflicht eigentlich treffen (am Beispiel einer Dachfondsstruktur)?
- Was passiert, wenn mehrere Personen zur Mitteilung verpflichtet sind?
- Welche Fristen gilt es für die Mitteilung zu beachten und wann beginnen sie?
Mitteilungspflichten bei Private Equity Fonds DAC 6 & Co._Unterlagen zur Panel-Diskussion
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