Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt Fonds-Manager und Anlageberater aufhorchen: Die höchsten deutschen Zivilrichter haben die Haftungsrisiken für vor Inkrafttreten des KAGB als Sondervermögen aufgelegte Fonds deutlich reduziert. mehr…
Family Offices – Kollision mit der Kontrolle
Family Offices geraten aufgrund ihrer vielfältigen Dienstleistungen vielerorts mit dem Aufsichtsrecht in Konflikt. Dabei ist oft nicht klar, für welche Tätigkeiten sie eine Erlaubnis brauchen und welche sie ohne Genehmigung erbringen können. mehr…
Venture Debt bietet Chancen für Start-ups und Investoren
Bereits zum 12. Mal richtete die Kanzlei P+P Pöllath + Partners in Zusammenarbeit mit dem ILF Institute for Law and Finance am 21.11.2017 das Frankfurter Funds Forum aus. Im Fokus stand in diesem Jahr Venture Debt, eine von Banken oder Fonds als Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung gewährte Form der Fremdfinanzierung in der Wachstumsphase eines jungen Unternehmens. Anlass für die Themenwahl war zum einen der novellierte Rechtsrahmen, der es nun auch Fonds ermöglicht, Darlehen zu vergeben, zum anderen die politische Initiative, zur Förderung der Wirtschaft auch staatliche Mittel für Venture Debt zur Verfügung zu stellen und das Volumen dieser Mittel erheblich aufzustocken. mehr…
Neuregelung zur Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltung Alternativer Investmentfonds (AIF) ab 1. Januar 2018
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung von Investmentvermögen ist in Deutschland seit jeher unbefriedigend geregelt und seit Jahren Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt hat der Europäische Gerichtshofs („EuGH“) hierzu mit Urteil vom 9. Dezember 2015 (Rs. C-595/13; „Fiscale Eenheid“) entscheiden, dass die Verwaltung von Immobilienfonds, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen, nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer zu mehr…
AIFMD/KAGB und ihre Auswirkungen auf M&A-Transaktionen
Das Investmentrecht kennt mit den §§ 287 ff. KAGB besondere Vorschriften für Fondsverwalter, deren verwaltete Fonds Minderheits- und/oder Kontrollbeteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen erwerben. Die daraus folgenden Implikationen für Unternehmensakquisitionen werden in der Praxis bis heute noch stiefmütterlich bis gar nicht behandelt. mehr…