Mit Zunahme der verwalteten Vermögenswerte über die gesetzlichen Schwellenwerte hinaus steht für einige Private Equity Manager in Deutschland die Beantragung der KVG-Vollerlaubnis bei der BaFin und damit die vollständige Unterwerfung unter die Vorgaben des KAGB an. Doch auf dem Weg in die Vollregulierung lauern einige Fallstricke. Im Rahmen der MUPET 2019 diskutierten Dr. Sebastian Käpplinger, Dr. Tobias Lochen (beide P+P), Stefan Klaile (Xolaris) und Alexander Riha (ALR Treuhand) die größten „Baustellen“ bei der Beantragung einer KVG-Vollerlaubnis.
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Fondsaufsichtsrecht – Der Weg zur KVG-Vollerlaubnis
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