
Die neuen Sanktionen der EU gegen Russland beinhalten ein Verbot von unmittelbaren oder mittelbaren Rechtsberatungsdienstleistungen für in Russland niedergelassene Unternehmen und die russische Regierung (Art. 5n Abs. 2 VO (EU) 2022/1904 zur Änderung der VO (EU) 833/2014). Das Verbot ist bereits in Kraft getreten.
„Rechtsberatungsdienstleistungen“ umfassen die Rechtsberatung für Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht; die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäften mit Dritten; die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten (vgl. Erwägungsgrund 19 der VO 2022/1904).
Verbot von Rechtsberatung: Wesentliche Ausnahmen
- Nicht erfasst werden bestimmte „Rechtsvertretungsdienstleistungen“ für Mandanten vor Verwaltungsbehörden, Gerichten und in Schiedsverfahren (Erwägungsgrund 19 und Art. 5n Abs. 5 und 6).
- Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene Unternehmen bestimmt sind, welche sich im Eigentum / unter Kontrolle eines Unternehmens aus der EU, dem EWR, UK, USA, Schweiz oder Südkorea befinden (Art. 5n Abs. 7).
- Für die Abwicklung von vor dem 7.10.2022 geschlossenen Altverträgen unbedingt erforderliche Dienstleistungen bis zum 8.1.2023 (Art. 5n Abs. 4).
- Weitere Ausnahmen vom Verbot von Rechtsberatung finden sich in Art 5n.
Hinweis: Es bestehen ähnliche Verbote für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung etc.
Hintergrund
Das nun mehr achte Sanktionspaket ist vor allem eine Reaktion auf die Ende September durchgeführten Referenden in den von Russland besetzten Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie die andauernde Aggression Russlands gegen die Ukraine. Das am 6.10.2022 beschlossene Paket enthält eine Reihe einschneidender Maßnahmen, die darauf abzielen, den Druck auf die russische Regierung und Wirtschaft zu verstärken und die militärische Position Russlands zu schwächen. Im Zentrum steht die geplante Einführung einer Preisobergrenze für den Export russischen Öls auf dem Seeweg in Drittländer sowie weitere Beschränkungen für die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer. Ab Dezember 2022 bzw. Februar 2023 ist es verboten, für Rohöl oder Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg in Drittländer Seeverkehrsdienstleistungen zu erbringen und technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen bereitzustellen. Der geplante Preisdeckel auf russisches Öl wurde bereits von den EU-Staaten gebilligt, noch fehlt allerdings eine konkrete Zahl. Ziel ist aber, die russischen Einnahmen aus dem Ölexport drastisch zu verringern und gleichzeitig die globalen Energiepreise, die seit Ausbruch des Krieges Ende Februar stark angestiegen sind, zu stabilisieren.
Weitere Informationen zum achten EU-Sanktionspaket
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