Am 1. April 2023 ist § 7b Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, der die elektronische Kommunikation zwischen der BaFin und bestimmten aufsichtsrechtlich relevanten Akteuren neu regelt. Ziel der durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) in das KAGB eingeführten Norm ist es, die Aufsicht zu entbürokratisieren und die digitale Kommunikation mit ihr zu erleichtern….