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„Die Unsicherheiten beim Carried Interest sind nun ausgeräumt“

Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem aktuellen Urteil zur künftigen Besteuerung von Private Equity und Venture Capital Fonds geäußert. Warum die Entscheidung für die Branche positiv zu werten ist, erläutert P+P-Partner Ronald Buge.

Private Funds, Tax, Videos, Interviews

von Ronald Buge, POELLATH
25. September 2019
  • Steuerrecht
  • Fondsbesteuerung
  • Carried-Interest
  • Rechtsprechung
  • Private Equity Fonds
  • Venture Capital Fonds
  • Bundesfinanzhof
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Beim BVK-Expertentalk spricht Swantje von Massenbach, stv. Geschäftsführerin und Leiterin Politische Kommunikation beim BVK, mit Ronald Buge, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei P+P Pöllath und Partners, über das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zum Carried Interest. Was das für die Branche bedeutet, sehen Sie im Video.

Dieses Video ist erstmals erschienen im Rahmen der Reihe „BVK-Expertentalk“ des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK), 16. September 2019.

 

Mehr zum Thema:
BFH-Urteil zum Carried Interest bei gewerblichen Private Equity Fonds

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Der Autor

Ronald Buge

POELLATH

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