Strukturen, die von institutionellen Investoren zur Bündelung von bestimmten Kapitalanlagen (z.B. Private Equity) errichtet werden, um beispielsweise einheitliche Investitionsstrategien verfolgen zu können, Beteiligungen nicht direkt über die eigene Bilanz zu tätigen oder die Einbindung von externem Sachverstand über eine KVG zu ermöglichen. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Überlegungen beeinflussen die Ausgestaltung.