In Fondsverträgen vorgesehene rechtlich verbindliche Obergrenze beim Fundraising, über die hinaus keine weiteren Kapitalzusagen von Investoren für den Fonds angenommen werden dürfen.
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
Hedgefonds
Hedging
Engl. für Absicherung. Aufbau optionaler Gegenpositionen zur Absicherungen von wirtschaftlichen Risikopositionen.
Hold-Back
Holding Company
Engl. für Holdinggesellschaft. Siehe dort.
Holdinggesellschaft
Auch Holding Company oder kurz Holding. Bezeichnet eine Obergesellschaft, die nicht selbst operativ tätig ist, sondern deren Zweck im Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften liegt. Entscheidungs- und Weisungskompetenzen für mehr…
Hostile Takeover
Engl. für „feindliche“ Übernahme. Bezeichnet die Übernahme eines Unternehmens durch ein öffentliches Übernahmeangebot an dessen Aktionäre, gegen den ausdrücklichen Willen und Widerstand des Managements dieses Unternehmens.
Hurdle
Engl. für „Hürde“. Auch Hurdle Rate und Preferred Return. Vertraglich festgelegte Mindestverzinsung (Vorzugsrendite) der Investoren eines Fonds, die erreicht werden muss, bevor der Fondsmanager Ausschüttungen auf sein Carried Interest bekommt. mehr…