Franz. Abk. für Société Anonyme. Bezeichnung für eine Gesellschaftsform (insbesondere in Luxemburg und Frankreich), die in Deutschland der Aktiengesellschaft vergleichbar ist.
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
S.à.r.l.
Franz. Abk. für Société à responsabilité limitée. Bezeichnung für die Gesellschaftsform der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Luxemburg. Vergleichbar mit der GmbH in Deutschland.
S.A.S.
Franz. Abk. für Société Anonyme Simplifiée. Gesellschaftsform einer „vereinfachten“ Aktiengesellschaft nach Luxemburger bzw. französischem Recht.
S.C.A.
Franz. Abk. für Société Commandite par Actions. Bezeichnung für eine Gesellschaftsform in Luxemburg und Frankreich, die mit der deutschen Kommanditgesellschaft auf Aktien vergleichbar ist.
Sale and Purchase Agreement
Engl. Abk. SPA. (Unternehmens-)Kaufvertrag in Form eines Asset Deals oder eines Share Deals. Zu unterscheiden vom Share Purchase Agreement, für das ebenfalls häufig die Abkürzung SPA verwendet wird.
Schachtelprivileg
Steuerrechtlicher Begriff, der beschreibt, dass Beteiligungserträge (Dividenden) aus Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen bei Erreichen bestimmter Mindestbeteiligungshöhen für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer zu kürzen sind. Instrument zur Vermeidung von Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung bei Verschachtelungen von Kapitalgesellschaften.
Schlüsselperson
Auch Key Person oder Key Man. Meint vertraglich bestimmte Personen des Fondsmanagements, deren Beteiligung am Fondsmanagement von den Anlegern als besonders wichtig angesehen wird und bei deren Ausfall bestimmte Rechtsfolgen entstehen (siehe Schlüsselpersonenereignis). Hintergrund ist, dass Fondsmanagement ein „People‘s Business“ ist, d.h. bestimmte Personen des Fondsmanagements genießen eine besondere Wertschätzung und das Vertrauen der Anleger.
Schlüsselpersonenereignis
Auch Key Person Event. Bezeichnet ein Ereignis, infolgedessen eine oder mehrere Schlüsselpersonen aus dem Fondsmanagement ausscheiden (z.B. Tod, lang anhaltende Krankheit) und das erhebliche Auswirkungen auf das Fondsmanagement hat. Viele Fondsverträge sehen Regelungen vor, wonach im Falle eines Schlüsselpersonenereignisses bestimmte Rechtsfolgen (z.B. Aussetzung der Investitionsperiode) automatisch bzw. nach Beschluss der Anleger eintreten. Regelungen zum Schlüsselpersonenereignis mehr…
Schwarmfinanzierung
Auch Crowd Investing bzw. Crowd Financing. Eine Finanzierungsform eines Unternehmens, Projekts oder Produkts, bei der sich eine Vielzahl von (Privat-)Anlegern beteiligen. Im Sonderfall des Crowd Investing wird eine Vielzahl von Anlegern, durch die Finanzierung eines Unternehmens, an dessen wirtschaftlichem Erfolg beteiligt.
SCSp
Franz. Abk. für Société en commandite simple spéciale. Bezeichnung einer luxemburgischen Spezialkommanditgesellschaft. Diese hat (anders als die SCS) keine eigene Rechtspersönlichkeit.