Engl. Abk. für European Social Entrepreneurship Funds. Spezielle Fondskategorie nach der Verordnung der EU 346/2013, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1991 vom 25. Oktober 2017, die bestimmte Erleichterungen gegenüber der AIFM-Richtline für EuSEF-Fonds vorsieht. Europäische Fonds für soziales Unternehmertum bezwecken eine gezielte Anlage in Unternehmen mit besonderen sozialen Zielen.