Im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf, dass teilweise Einbehalten des Kaufpreises durch den Käufer, um damit mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer abzusichern. Der Hold-Back hat also die gleiche Funktion wie ein Escrow, es muss aber nicht ein Treuhänder oder eine Bank eingeschaltet werden.