Engl. für Rückfallklausel. Begriff aus dem internationalen Steuerrecht und dem Recht der DBA zur Vermeidung einer bloß virtuellen Doppelbesteuerung. Mit dieser Klausel wird die Freistellung ausländischer Einkünfte davon abhängig gemacht, dass der andere Staat die freizustellenden Einkünfte tatsächlich einer Besteuerung unterwirft.