Angebot an alle bestehenden Aktionäre oder Anleihegläubiger einer Gesellschaft, ihnen den jeweiligen Gesellschaftsanteil abzukaufen. Dieser bei börsennotierten Zielgesellschaften etablierte Begriff wird inzwischen auch im Fondsbereich bei bestimmten Sekundärtransaktionen verwendet. In diesen Fällen macht ein Käufer ein Angebot an alle bestehenden Investoren eines Fonds, ihren Anteil für einen festen, im Grundsatz für alle übertragungswilligen Investoren (anteilig) einheitlichen Kaufpreis abzukaufen.