Annahme, die der Bewertung eines Unternehmens zugrunde gelegt werden kann, nämlich, dass das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit fortgeführt wird. Es wird also die Gesamtzusammensetzung des Vermögens des Unternehmens und die dadurch vermittelte Fähigkeit zur Wertschöpfung berücksichtigt. Im Gegensatz dazu steht die Unternehmensbewertung unter Zugrundelegung des Zerschlagungswertes.