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Glossar

Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.

Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar

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Ga Ge Gi Go Gp
Gea Gel Gen Ger Ges Gew

Gearing

Engl. für Verschuldungsgrad.

Geldwäschebeauftragter

Durch den Fondsmanager eingesetzte Person, um den Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz nachzukommen. Der Geldwäschebeauftragte für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig.

General Partner

Engl. für persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Komplementär), typischerweise durch eine Kapitalgesellschaft wahrgenommen, um Haftungsrisiken zu minimieren (z.B. GmbH bei GmbH & Co. KG). Im Englischen oft synonyme Bezeichnung für Fondsmanager.

Gerichtsstandsvereinbarung

Auch Choice of Forum. Vereinbarung der Parteien, vor welchem Gericht etwaige Streitigkeiten ausgetragen werden sollen.

Gesamtbewertungsverfahren

Verfahren zur Ermittlung des zukünftigen Ertragswertes eines Unternehmens. Im Gegensatz zu den Einzelbewertungsverfahren, bei denen der Unternehmenswert aus den einzelnen Vermögenswerten, ohne Berücksichtigung der aus den einzelnen Bestandteilen resultierenden Verbundeffekte, berechnet wird, wird hier das Unternehmen als ertragsbringende Bewertungseinheit betrachtet.

Geschlossene Fonds

Fonds, die kein vorzeitiges Rückgaberecht der Anleger vorsehen. Legal definiert in der Level-II-VO (EU) Nr. 694/2014. Die Anteile müssen bis zum Ende der Laufzeit bzw. Liquidation des Fonds gehalten werden. Hintergrund ist, dass geschlossene Fonds illiquide Vermögenswerte halten, die eine Rückgabe für einzelne Anleger nicht möglich machen.

Gewerblichkeit

Steuerrechtlicher Fachbegriff für das Vorliegen von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit (einschließlich gewerblicher Prägung und Infektion). Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, soweit eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat. Die Tätigkeit ist Gewerbebetrieb, mehr…

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