Engl. für rechtliche Vorerwerbsprüfung. Due Diligence, bei der die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft überprüft werden.
M&A: I.d.R. die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, die Rechtsverhältnisse betreffend Finanzverträgen, Grundstücke und Anlagen, gewerbliche Schutzrechte, Kunden- und Lieferantenverträgen, Arbeitsrecht, öffentlich-rechtliche Fragen, Haftungsrisiken und Rechtsstreitigkeiten.
Fonds: Prüfung aller rechtlichen Umstände des Fonds durch den Berater eines potenziellen Investors. Der Prüfungsumfang hängt maßgeblich von den Wünschen des potenziellen Investors ab.