Engl. Abk. MAC. Wesentliche nachteilige Veränderung der Unternehmensumstände. Teilweise wird in Unternehmenskaufverträgen für den Zeitraum zwischen Signing und Closing eine MAC Klausel als Closing Condition vereinbart. Man kann unterscheiden, ob sich der MAC auf den Geschäftsbetrieb der Zielgesellschaft (Business MAC), auf dessen geschäftliches Umfeld (Market MAC), auf die Finanzierbarkeit der Transaktion (Finance MAC) oder externe, nicht wirtschaftliche Ereignisse, z. B. Kriege, Terroranschläge oder Streiks (Force Majeur MAC) bezieht.