Kapitalanlagen von Anlegern, die der Anlageverordnung unterliegen, müssen sich im Rahmen bestimmter Kategorien von Anlageformen (Mischungsquote) bewegen, für die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Schwellenwerte gelten.
Kapitalanlagen von Anlegern, die der Anlageverordnung unterliegen, müssen sich im Rahmen bestimmter Kategorien von Anlageformen (Mischungsquote) bewegen, für die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Schwellenwerte gelten.