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Glossar

Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.

Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar

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Ka Ke Ko Kv

KAGB

Abk. für Kapitalanlagegesetzbuch.

KAMaRisk

Rundschreiben 01/2017 (WA) zu Mindestanforderungen der BaFin an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Kapitalabrufmodell

Bei Private Equity Fonds, die sich an institutionelle Anleger richten, wird das Zeichnungskapital der Anleger nicht bereits vollständig beim Beitritt des jeweiligen Anlegers in den Fonds eingezahlt, sondern im Rahmen mehr…

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Abk. KVG. Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische Investmentvermögen zu verwalten (§ 17 KAGB).

Key Performance Indicators

Engl. Abk. KPI. Kombination wichtiger Kennzahlen, um den Erfolg eines Unternehmens zu bestimmen.

Key Person

Engl. für Schlüsselperson. Siehe dort.

Key Person Event

Engl. für Schlüsselpersonenereignis. Siehe dort.

Kontrollwechsel

Auch Change of Control. Wechsel in der Kontrolle eines Unternehmens oder Fonds, sei es durch unmittelbare Änderung der Mehrheitsverhältnisse oder mittelbar bei Änderungen der Mehrheitsverhältnisse auf der Ebene der Muttergesellschaft mehr…

Konzernprivileg

Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach dem KWG, wenn Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ausschließlich innerhalb einer Unternehmensgruppe erbracht werden.

KVG

Abk. für Kapitalverwaltungsgesellschaft. Siehe dort.

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