Abk. für Kapitalanlagegesetzbuch.
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
KAMaRisk
Rundschreiben 01/2017 (WA) zu Mindestanforderungen der BaFin an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Kapitalabrufmodell
Bei Private Equity Fonds, die sich an institutionelle Anleger richten, wird das Zeichnungskapital der Anleger nicht bereits vollständig beim Beitritt des jeweiligen Anlegers in den Fonds eingezahlt, sondern im Rahmen mehr…
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Abk. KVG. Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische Investmentvermögen zu verwalten (§ 17 KAGB).