Engl. für Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht. Wichtiger Grundsatz im Versicherungsaufsichtsrecht (Solvency II). Versicherungsunternehmen dürfen danach lediglich in Vermögenswerte und Instrumente investieren, deren Risiken das betreffende Unternehmen angemessen erkennen, messen, überwachen, mehr…
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar