Steuerrechtlicher Begriff, der beschreibt, dass Beteiligungserträge (Dividenden) aus Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen bei Erreichen bestimmter Mindestbeteiligungshöhen für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer zu kürzen sind. Instrument zur Vermeidung von Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung bei Verschachtelungen von Kapitalgesellschaften.