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Glossar

Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.

Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar

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S. Sa Sc Se Sh Si Sk Sm So Sp St Su

SICAR

Franz. Abk. für société d’investissement en capital à risque. Bezeichnung für eine Fondskategorie nach luxemburgischem Recht, bei der der Fonds seine Mittel in Wagniskapitalbeteiligungen (Venture Capital) anlegt.

SICAV

Franz. Abk. für société d’investissement à capital variable. Bezeichnung für eine Rechtsform einer Luxemburgischen Investitionskapitalgesellschaft mit variablem Kapital. Gegenteil von SICAF.

Side Letter

Engl. für Nebenvereinbarungen. Siehe dort.

SIF

Engl. Abk. für Special Investment Fund. Engl. für Spezialinvestmentfonds. Luxemburgische Fondsvehikel, das sachkundigen Anlegern vorbehalten ist und bestimmten aufsichts- und steuerrechtlichen Regeln unterliegt.

Signing

Unterzeichnung des Kaufvertrages. Das Signing entspricht im Zivilrecht dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft.

Singularsukzession

Auch Einzelrechtsnachfolge. Die sachenrechtlich notwendige Übertragung der einzelnen Sachen, Rechte und immateriellen Vermögenswerten beim Asset Deal.

Site Visit

Engl. für Betriebsbesichtigung. Sie ist regelmäßig Bestandteil einer Due Diligence.

Skin in the game

Ungeschriebener Grundsatz zur Gewährleistung des Interessengleichlaufs, wonach das Managementteam unter Einsatz eigenen Kapitals eine eigene erhebliche Beteiligung am Fonds erwerben soll. Die übliche Beteiligungshöhe des Fondsmanagements liegt bei 1-3%.

Small authorized/registered

Engl. für registrierte KVG. Siehe dort.

Soft Law

Soft Law ist eine Bezeichnung für rechtlich nicht verbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien. Beispielhaft steht hierfür der Deutsche Corporate Governance Kodex als privates Regelwerk.

Solvency II

Die Solvency II-Richtlinie 2009/138/EG ist ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsaufsichtsrechts. Es werden Solvabilitätsanforderungen für die Eigenmittelausstattung sowie Offenlegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen aufgestellt.

Sondervermögen

Inländische offene Investmentvermögen in Vertragsform.

SPA

Engl. Abk. für Sale and Purchase Agreement oder Share Purchase Agreement. Siehe dort.

Special Purpose Vehicle

Engl. Abk. SPV. Engl. für Zweckgesellschaft oder Akquisitionsvehikel. Siehe dort.

Spezialfonds

Fonds, deren Anteile nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden können.

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