Verschmelzung der Tochter- auf ihre Muttergesellschaft, die grundsätzlich in den §§ 2 ff. UmwG geregelt ist. Gegenstück ist der Downstream Merger, bei dem die Verschmelzung in umgekehrter Richtung abläuft.
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
Upstream-Sicherheit
Upstream engl. für „stromaufwärts“. Beschreibt die Vergabe eines Darlehens oder sonstiger Sicherheiten einer Tochtergesellschaft zugunsten der Muttergesellschaft.