Beschreibt umfangreiche Pflichten von Herstellern und Anbietern von Finanzinstrumenten. Danach muss für jedes Produkt der Zielmarkt für Endkunden bestimmt, einschlägige Risiken für den jeweiligen bestimmten Zielmarkt bewertet und sichergestellt werden, dass die beabsichtigte Vertriebsstrategie zum jeweiligen bestimmten Zielmarkt passt. Diese Pflicht geht einher mit laufenden Produktbeobachtungs- und regelmäßigen Überprüfungspflichten. Diese Pflicht zur Nachbetreuung von Finanzprodukten wurde durch MiFID II eingeführt.