Jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag, unter bestimmten Bedingungen, als ein professioneller Kunde behandelt werden kann. Kategorie des Aufsichtsrechts, die relevant ist für Vertrieb von Anteilen an einen AIF.