Die in einem Unternehmenskaufvertrag bzw. Fondsbeteiligungsvertrag abgegebenen Gewährleistungen/Garantien des Verkäufers zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Zielgesellschaft. Ursprünglich wurde zwischen Representations als Gewährleistungen zum gegenwärtigen Zustand des Unternehmens und Warranties als Gewährleistungen hinsichtlich des Eintritts oder Nichteintritts zukünftiger Ereignisse unterschieden. Diese Differenzierung wurde jedoch in der Praxis verwischt, so dass heute einheitlich von Representations & Warranties gesprochen wird. I.d.R. werden diese im Unternehmenskaufvertrag bzw. Fondsbeteiligungsvertrag in einem eigenständigen Haftungsregime als verschuldensunabhängige selbständige Garantien, gem. § 311 Abs. 1 BGB aufgeführt und abschließenden Rechtsfolgen unterstellt.