In das nach Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) im nationalen Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Transparenzregister sind seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen. Das Register wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes elektronisch geführt. Ziel ist es, durch Führung einer offiziellen Plattform aller wirtschaftlich Berechtigten (versteckte) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
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