Engl. für Beitritt zu einem Vertrag. I. d. R. Beitritt zu einem Darlehensvertrag auf Seiten des Darlehensnehmers. Wird bei Fonds-/ M&A-Akquisitionen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmenserwerbs (Acquisition Finance) verwendet. Die Zielgesellschaft tritt dann dem Darlehensvertrag des Unternehmenskäufers als zusätzliche Darlehensnehmerin und Sicherheitsgeberin bei.