Abk. für Alternativer Investmentfonds. Gesetzlich definiert in § 1 Abs. 1 KAGB: Alle Organismen für gemeinsame Anlagen, die von einer Mehrzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festen Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren und dabei weder ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, noch einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren mehr…
Glossar
Bearbeiter: Tarek Mardini, Tim Junginger, Antonia Nabavi, Enzo Biagi
Hinweis: Dieses Glossar wurde zuerst veröffentlicht in Pöllath, Reinhard / Rodin, Andreas / Wewel, Uwe, Private Equity und Venture Capital Fonds, Handbuch, 1. Auflage, München 2018. Zweitveröffentlichung mit freundlicher Zustimmung des Verlages C.H.BECK und der Herausgeber.
Wir verweisen zudem gern auf das Glossar unseres Kooperationspartners Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.): Zum Glossar
AIFM
Abk. für Alternativer Investmentfonds Manager. Gesellschaft, die alternative Investmentfonds verwaltet.
AIFM-RL
Abk. für EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (2011/61/EU).
AIFMD
Engl. für AIFM-RL. Siehe dort.
AIV
Engl. Abk. für Alternatives Investmentvehikel. Eine vom Fondsmanager errichtete alternative Investitionsstruktur außerhalb des eigentlichen Fonds für eine oder mehrere Beteiligungen des Fonds. Bei internationalen Fondsverträgen ist es dem Fondsmanager regelmäßig erlaubt, ein solches AIV zu errichten, um damit eine Investition für einzelne oder alle Anleger außerhalb bzw. anstelle der eigentlichen Fondsgesellschaft zu strukturieren, soweit dies mehr…