Engl. Abk. für Alternatives Investmentvehikel. Eine vom Fondsmanager errichtete alternative Investitionsstruktur außerhalb des eigentlichen Fonds für eine oder mehrere Beteiligungen des Fonds. Bei internationalen Fondsverträgen ist es dem Fondsmanager regelmäßig erlaubt, ein solches AIV zu errichten, um damit eine Investition für einzelne oder alle Anleger außerhalb bzw. anstelle der eigentlichen Fondsgesellschaft zu strukturieren, soweit dies aus steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen erforderlich ist.