Zerschlagung eines Unternehmens durch Veräußerung der wesentlichen Aktiva kurz nach dem Kauf, um die Rendite zu steigern. Die AIFM-Richtlinie sieht dazu in bestimmten Konstellationen ein ausdrückliches Verbot vor.
Zerschlagung eines Unternehmens durch Veräußerung der wesentlichen Aktiva kurz nach dem Kauf, um die Rendite zu steigern. Die AIFM-Richtlinie sieht dazu in bestimmten Konstellationen ein ausdrückliches Verbot vor.